Aktualisiert am: 14. Dezember 2024

FAQ Top-Fragen

Hinsichtlich des Schadensersatzes bestehen für gewöhnlich keine Unterschiede zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Abgesichert sind daher:

  • Display-, Bruchschäden inkl. Reparaturkosten bis zur maximalen Deckungssumme
  • Diebstahl, Raub
  • Flüssigkeitsschäden durch eingedrungenes Wasser
  • Kurzschluss, Blitzeinschlag, Brand

Die Versicherung gilt zudem nur für das jeweilige Smartphone.

Die Versicherung gilt nicht für etwaige Zweit- oder Dritthandys, die nicht versichert worden.

Die Versicherungsleistung ist also geräteabhängig.

  • Vorsatz: Schaden entstand mit Absicht
  • Schäden an nicht-versicherten Smartphones – auch wenn sie sich im gleich Haushalt befinden
  • Diebstahl kam durch Unachtsamkeit zustande
  • Persönliche Bedienfehler
  • Feuchtigkeitsschäden durch Witterungseinflüsse
  • Bruch- und mechanische Schäden, die Dritte verursacht haben
  • Schäden durch Unachtsamkeit durch Viren und vergleichbare Schadsoftware
  • Zu erwartende Verschleiß-Schäden

Die individuellen Leistungen können sich je nach 2019 abgeschlossene Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung unterscheiden und sollten vor dem Vertragsabschluss geprüft werden!

Entscheidend für die Beiträge ist weniger das spezifische Modell und mehr der geleistete Kaufpreis.

Folglich lohnt es sich ein teures Smartphone ab mind. 500€ zu versichern.

Sehr lohnenswert ist die Handyversicherung auch 2019 für Geräte mit geringen Wertverlustenn – wie zum Beispiel Apple iPhones.

  • Teure Smartphone
  • Generell gingen bei Ihnen schon öfters Smartphones kaputt
  • Absolute Kostensicherheit: Beim Schaden drohen keine weiteren Kosten, dafür kann man die monatlichen Versicherungsgebühren planen

.

  • 24 Monate Vertragslaufzeit sind wesentlich günstiger, das Smartphone hat man meist länger
  • Achten Sie darauf, dass man die Schadensmeldung online ausführen kann
  • Gilt der Schutz weltweit (für Vielreisende wichtig)
  • Neuwert sollte über die gesamte Vertragslaufzeit ersetzt werden
  • Berücksichtigen Sie Zeitwertverluste.  Der Anbieter reduziert den Wert des Smartphones meist um einen festen Prozentsatz pro volles Jahr. Es macht für einen großen Unterschied, ob diese Reduzierung (und damit die spätere Erstattung) 10, 20 oder 25 Prozent ausmacht.

Schauen Sie sich in unserem Vergleichsrechner die einzelnen gelisteten Leistungen an. Sind diese grün unterlegt, werden sie übernommen, anderenfalls nicht.

Kommt drauf an, wo Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten. 😉

Smartphone-Diebstähle nahmen in den letzten Jahren – und auch in 2019 – stetig zu.

Wir empfehlen, Diebstahl mit abzusichern. Im Regelfall ist dieser bei einer Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung sowieso enthalten.

Bestenfalls direkt nach dem Kauf.

Liegt dieser zu weit zurück, schränken Sie die Auswahl ein oder man findet keine Versicherung, die das Handy versichern möchte.

Faustregel:

Abschluss der Versicherung innerhalb von 3 Monaten nach Kauf.

  1. Schriftliche Dokumentation des Schadens
  2. Idealerweise Fotos vom Schaden
  3. Bei Diebstahl: unmittelbare Anzeige bei der Polizei
  4. Antwort des Versicherers abwarten und ggf. Rückfragen klären
  5. Keine Reparatur einleiten, bevor eine Bestätigung zur Kostenübernahme gekommen ist

Bestenfalls direkt nach dem Kauf.

Liegt dieser zu weit zurück, schränken Sie die Auswahl ein oder man findet keine Versicherung, die das Handy versichern möchte.

Faustregel:

Abschluss der Versicherung innerhalb von 3 Monaten nach Kauf.

Als Versicherter haben Sie im Zweifelsfall immer die Möglichkeit einen Ombudsmann zu kontaktieren.

Dieser bewertet den Fall objektiv und gibt eine Empfehlung ab.

Rechtlich bindend ist diese aber weder für Sie noch den Versicherer.

Das ist möglich, wenn ein volljähriger Erziehungsberechtigter als Vertragspartner ist.

Nach Erreichen der Volljährigkeit ist es möglich, die Versicherung umzuschreiben.

Die Verbraucherschützer und Verbände haben 2019 eine Empfehlung für Handyversicherungen ohne Selbstbeteiligung abgegeben.

Viele Versicherer folgten diesem Rat und bieten exklusiv Policen ohne Selbstbehalt an.

Das ist häufig ein „vergleichbares“ Smartphone, das  der Versicherer für die Dauer der Reparatur zur Verfügung stellt.

Wenn dieser eine Einsendung verlangt, erhält man ein solches Austauschgerät für die Zeit der Reparatur. Welche Geräte man genau erhält, sollte man bei der Versicherung im Vorfeld erfragen.

0 0 Stimmen
Bewerten Sie diese Seite!