Der Brutto Netto Rechner hilft Ihnen schnell und einfach Ihr Nettogehalt zu errechnen. Alles was Sie benötigen: Bruttoeinkommen, Angabe zum geldwerten Vorteil, Abrechnungsjahr, Steuerfreibetrag, Steuerklasse, Zugehörigkeit zur Kirche, Angabe des Bundeslands, Alter sowie Angaben zu Kindern und und Ihrem derzeitigen Versicherungsstatus.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Mit dem Brutto-Netto-Rechner rechnen Sie kostenlos aus, welches Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben pro Monat oder Jahr übrig bleibt.

  • Bruttogehalt: gesamte Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben
  • Nettogehalt: Summe, die nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgenübrig bleibt. „Netto“ bedeutet „rein“, es handelt sich also um das reine Gehalt, dass Ihnen zur Verfügung steht.
  • Kostenlose Nutzung
  • Nettolohn, Lohnsteuer oder Einkommenssteuer berechnen
  • Berechnung Nettogehalt mit Jobwechsel oder Gehaltserhöhung
  • Info, ob man über Beitragsbemessungsgrenze zur privaten Krankenversicherung liegt
  • Auswirkung vom Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung auf Nettoeinkommen
  • Verheiratete erfahren günstigste Steuerklasse
  • Auswirkung Kinderfreibetrag auf Nettolohn sichtbar
  • Arbeitnehmer mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs sehen Gesamtsumme aller Abzüge
  • Arbeitgeber errechnen Gesamtlohnkosten bei der Gehaltsabrechnung
  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit
  • Ehepaare
  • Alleinstehende
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Freiberufler
  • Unternehmer
  • Rentner
  • Werksstudenten

Ihren Nettolohn 2019 berechnen Sie mit nur wenigen Angaben.

Pflichtangaben erkennen Sie am Sternchen.

  1. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein.
  2. Wählen Sie aus, ob die Berechnung pro Monat oder pro Jahr erfolgen soll.
  3. Wählen Sie das gewünschte Abrechnungsjahr aus.
  4. Wählen Sie Ihre Steuerklasse aus.
  5. Tragen Sie ein, wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge und geldwerte Vorteile erhalten.
  6. Geben Sie an, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind
  7. Arbeitnehmer mit Kindern tragen mögliche Kinderfreibeträge ein.
  8. Geben Sie Ihre Arbeitsstunden pro Woche ein.
  9. Wählen Sie aus, wie viele Monatsgehälter Sie pro Jahr ausbezahlt bekommen.

Das Nettogehalt berechnet sich aus dem Bruttogehalt abzüglich Steuern und den Beiträgen zu den Sozialversicherungen.

Zu den Steuerabzügen gehören:

  • Lohn- bzw. Einkommenssteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

Zu den Sozialabgaben gehören:

  • Gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherungsbeiträge

Höhe der Abzüge hängt u.a. von folgenden Faktoren ab:

  • Steuerklasse
  • Höhe der Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Höhe der Sozialabgaben

Der kostenlose Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt die aktuellen Steuersätze und Abgaben.

Weil die Lohnsteuerklasse die Höhe Ihrer Lohnsteuer bestimmt.

Aus der Lohnsteuer berechnen sich wiederum die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.

In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen.

Jeder Angestellte gehört pro Tätigkeit nur einer Steuerklasse an.

Gehen Sie zwei Tätigkeiten nach, haben Sie für das zweite Arbeitsverhältnis eine andere Steuerklasse.

Die Steuerklasse lässt sich jederzeit ändern, wenn sich Ihre Lebensbedingungen verändern, wenn Sie zum Beispiel heiraten oder sich scheiden lassen.

Angestellte finden die Angabe zu ihrer Steuerklasse auf der Lohnabrechnung. Alternativ ermitteln Sie Ihre Steuerklasse mit Hilfe der folgenden Informationen:

  • Steuerklasse 1: gilt für ledige, verwitwete und geschiedene Arbeitnehmer. Verheiratete Arbeitnehmer gehören zur Steuerklasse 1, wenn der Ehepartner im Ausland wohnt oder dauerhaft getrennt lebt und sofern sie nicht der Steuerklasse 3, 4 oder 5 angehören.
  • Steuerklasse 2: gilt für ledige, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind, das sie allein erziehen.
  • Steuerklasse 3: gilt für verheiratete Angestellte, wenn ein Partner keinen Arbeitslohn erhält. Beide Ehepartner leben in Deutschland und nicht getrennt voneinander. Steuerklasse 3 haben auch Ehepartner, wenn der andere Partner freiwillig die Steuerklasse 5 wählt.
  • Steuerklasse 4: gilt für Verheiratete, wenn beide Ehepartner ein Einkommen erzielen und zusammen leben.
  • Steuerklasse 5: gilt ebenfalls für Verheiratete, die beide ein Einkommen erzielen. Steuerpflichtige mit Steuerklasse 5 zahlen allerdings mehr Steuern als in Steuerklasse 4.
  • Steuerklasse 6: gilt ausschließlich für Nebenjobs, die Sie neben Ihrer Haupttätigkeit ausführen.
  • Erhalten beide Ehepartner ein ähnliches Gehalt, wählen diese meist die Steuerklasse 4
  • Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, wählt der schlechter verdienende Partner meist Steuerklasse 5
  • Der besser verdienende Ehepartner kann dann zur Steuerklasse 3 wechseln und zahlt weniger Steuern. Dadurch erhöht sich das Haushaltseinkommen.
  • Mit dem Brutto-Netto-Rechner 2019 finden Sie kostenlos heraus, welche Variante für Sie vorteilhaft ist
  • Berechnen Sie Ihr Nettogehalt für Steuerklasse 4, 3 und 5, um zu sehen, wann am meisten übrig bleibt.

Der Solidaritätszuschlag beträgt bundesweit 5,5% vom Bruttolohn.

Alleinstehende zahlen den Solidaritätszuschlag ab einer Steuerlast von 972 € im Jahr.

Beträgt Ihre Lohnsteuer 973 – 1.340 € pro Jahr, zahlen Sie einen gemilderten Solidaritätszuschlag von weniger als 5,5%. Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Wert.

Die zu zahlende Kirchensteuer richtet sich nach dem Bundesland

  • Bayern & Baden-Württemberg: 8% vom Bruttogehalt.
  • Alle anderen Bundesländer: 9% vom Bruttogehalt.

Kirchensteuer zahlen Sie nur bei entsprechender Religionszugehörigkeit.

Planen Sie, aus der Kirche auszutreten, überprüfen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, wie sich das auf Ihr Nettogehalt auswirkt.

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Sozialversicherungsbeiträge zu je 50%
  • Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer leisten Sie einen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
  • Geben Sie im Brutto-Netto-Rechner an, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
  • Freiberufler und Selbständige wählen aus, ob Sie freiwillig in die gesetzlichen Versicherungen einzahlen.
  • Bei Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse benötigt der Brutto-Netto-Rechner die Höhe des Zusatzbetrags.
  • Versicherte in der privaten Krankenversicherung geben die Höhe ihrer monatlichen Prämie ein.
  • Bei der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung können Sie auch nur den Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer-Pflichtanteil berücksichtigen lassen.
  • Krankenversicherung: 14,6% + Zuschlag (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer)
  • Pflegeversicherung: 3,05% (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer), in Sachsen: Arbeitnehmer: 2,025% Arbeitgeber: 1.025%
  • Arbeitslosenversicherung: 2,5% (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer)
  • Rentenversicherung: 18,6% (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer)

Der Steuerfreibetrag bezeichnet den Anteil vom Einkommen, auf den Sie keine Steuern zahlen. Im Jahr 2019 beträgt der Steuerfreibetrag

  • Für Einzelpersonen: 9.168 EUR
  • Für gemeinsam veranlagte Ehepaare: 18.336 EUR

Wer der Steuerklasse 5 oder 6 angehört, erhält keinen Steuerfreibetrag und muss das gesamte Einkommen versteuern.

  • 7.620 EUR (2019)
  • 7.428 EUR (2018)
  • Finanzamt führt für die Einkommenssteuererklärung eine Günstigerprüfung durch.
  • Stellt sich heraus, dass der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist als das Kindergeld, erhalten Sie Geld zurück.
  • Als Arbeitgeber unterliegen Sie der gesetzlichen Pflicht, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn Ihrer Beschäftigten abzuführen.
  • Die Sozialversicherungsabgaben leisten Sie und Ihr Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.
  • Arbeitnehmeranteil behalten Sie ein und leiten ihn direkt an den jeweiligen Sozialversicherungsträger weiter.
  • Mit Hilfe des Gehaltsrechners berechnen Sie die Höhe des Arbeitgeberanteils und des Arbeitnehmeranteils
  • Arbeitgebern zeigt der Brutto-Netto-Rechner, welche Gesamtlohnkosten ein Arbeitnehmer verursacht.
  • Mit dem Gehaltsrechner prüfen Sie zum Beispiel, ob die Gehaltsvorstellungen eines Bewerbers angemessen sind.
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