powered by nettolohn.de

Häufige Fragen & Tipps

Mit dem Firmenwagenrechner finden Arbeitgeber heraus, ob es sich lohnt, ihren Angestellten einen Firmenwagen anzubieten.

Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler ermitteln den geldwerten Vorteil durch private Fahrten mit dem Firmenwagen.

  • Selbständige & Freiberufler
  • Arbeitnehmer, sofern ihr Arbeitgeber es nicht untersagt
  • Für die private Nutzung stellen Arbeitgeber meist einen Firmenwagen mittels Gehaltsumwandlung zur Verfügung.

Bei der Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Gehalts.

Im Gegenzug überlässt ihr Arbeitgeber ihnen einen Firmenwagen.

Mit dem Firmenwagenrechner 2019 rechnen Sie aus, ob sich die Gehaltsumwandlung für Sie lohnt.

  • Zulassungskosten
  • Versicherung
  • Reparaturen und Werkstattkosten
  • Inspektionen
  • Reifenwechsel
  • Kosten für den TÜV
  • nach Vereinbarung Spritkosten für dienstliche Fahrten

Der Firmenwagen bleibt Eigentum des Arbeitgebers oder des Leasinggeber.

  • Spritkosten für private Fahrten
  • Nach Vereinbarung Spritkosten für dienstliche Fahrten
  • Für Schäden, die der Arbeitnehmer bei privaten Fahrten, fahrlässig oder vorsätzlich verursacht

Nutzen Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler ihren Firmenwagen privat, stellt das einen geldwerten Vorteil dar.

Auf diesen geldwerten Vorteil fallen Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben an.

Der geldwerte Vorteil wird nach einer der 2 folgenden Methoden berechnet:

  • 1%-Regelung
  • Fahrtenbuch

Mit dem Firmenwagenrechner 2019 rechnen Sie schnell und kostenlos Ihren neuen Nettolohn aus.

Dieser ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich des geldwerten Vorteils.

  1. Wenn der Arbeitgeber die privaten Fahrten mit dem Firmenwagen untersagt.
  2. Wenn Sie mit dem Dienstwagen ausschließlich von der Wohnung zum Arbeitsplatz fahren.

Erhalten Sie Ihren Firmenwagen, entscheiden Sie oder Ihr Arbeitgeber für die 1%-Methode oder für das Fahrtenbuch.

Wechseln können Sie:

  • zu Beginn eines neuen Kalenderjahres
  • falls Sie innerhalb des Kalenderjahres ein neues Dienstfahrzeug bekommen
  • Sie versteuern pauschal 1% des Bruttolistenpreises Ihres Dienstwagens.
  • Hinzu kommt eine Pauschale von 0,03% des Listenpreises für jeden gefahrenen Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
  • Fahren Sie monatlich weniger als 15 Mal mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte, fallen nur 0,002% des Listenpreises als geldwerter Vorteil an.

Mit dem Firmenwagenrechner 2019 ermitteln Sie den geldwerten Vorteil mittels 1-Prozent-Methode.

  • Bruttolistenpreis bezeichnet den Neupreis des Firmenwagens bei Erstzulassung inkl. Umsatzsteuer.
  • Listenpreis gilt auch für gebrauchte oder mit Rabatt angeschafften Dienstwagen.
  • Nicht zum Bruttolistenpreis zählen die Kosten für Sonderausstattungen, für eine Überführung des Fahrzeugs sowie Zulassungskosten.

Für Elektroautos und Plug-in-Hybriden setzen Sie bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nur 50% des Listenpreis an.

Das gilt für Fahrzeuge, die eine Firma zwischen dem 1.1.2019 – 31.12.2021 anschafft.

Wählen Sie im Firmenwagenrechner 2019 die Option „Elektro-PKW“, berücksichtigt der Rechner automatisch nur den halben Listenpreis.

  • Mit einem Fahrtenbuch ermitteln Sie die tatsächlichen Aufwendungen für private Fahrten mit dem Firmenwagen.
  • Vorgeschrieben bei privater Nutzung von unter 50%
  • Sie dokumentieren lückenlos alle privaten und dienstlichen Fahrten
  • Als Bemessungsgrundlage gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. Umsatzsteuer.
  • Für Gebrauchtwagen schätzen Sie die Restnutzungsdauer abhängig vom Alter und Fahrzeugzustand.
  • Datum der Fahrt
  • Route und Ziel
  • Kilometerstand zu Fahrtbeginn und -ende
  • Zweck der Fahrt
  • Bei Dienstfahrten: Name des aufgesuchten Gesprächspartners
  • Standausführungen bekommen Sie im Schreibwarengeschäft.
  • Finanzamt akzeptiert auch elektronische Fahrtenbücher, die Sie ans On-Board-Diagnose-System anschließen.
  • 1%-Methode: lohnt sich meist, falls Sie einen Neuwagen fahren und diesen häufig privat nutzen
  • Fahrtenbuch: lohnt sich, wenn Sie Ihren Firmenwagen selten privat nutzen oder einen gebrauchten Firmenwagen nutzen

Es gibt keine pauschale Empfehlung zur Wahl der beiden Versteuerungen. Wir empfehlen Ihre Situation genauestens zu prüfen und sich ggf. von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Der Firmenwagenrechner ermittelt den geldwerten Vorteil 2019 und zeigt Ihnen.

Nutzen Selbständige und Freiberufler ihren Firmenwagen privat, zahlen sie Umsatzsteuer auf 80% des geldwerten Vorteils.

Liegt der geldwerte Vorteil zum Beispiel bei 500€, unterliegen davon 400€ der Umsatzsteuerpflicht.

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, hat die Möglichkeit, einige Kosten selbst zu übernehmen.

Bestimmte Eigenbeiträge können den zu versteuernden geldwerten Vorteil reduzieren:

  •  Sprit und Ladestrom
  • Kosten für Reparatur und Wartung
  • Wagenwäsche
  • Kfz-Steuer
  • Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen
  • Miete für Stellplatz oder Garage
  • Anwohnerparkberechtigung

Der geldwerte Vorteil sinkt auf höchstens 0€.

Übersteigt Ihre Eigenleistung den geldwerten Vorteil, gelten die Mehrausgaben nicht als Werbungskosten.

0 0 Stimmen
Bewerten Sie diese Seite!